Politik
Ausgliederung des Alterszentrum Weierbach
Eine zukunftsfähige Betriebsform für das Alterszentrum Weierbach
Das Alterszentrum Weierbach (AZW) wird heute als eigenwirtschaftlicher Betrieb der Gemeinde Eglisau geführt. Mit rund 90 Mitarbeitenden ist das AZW schon ein stattliches KMU. Im Organigramm steht die Geschäftsleitung des Betriebs (Heimleitung) unter der Führung der Behörde für Alters- und Pflegefragen (BAPF). Diese Führungsbehörde wird vom Volk gewählt und bestimmt die strategische Ausrichtung des AZW. Präsidiert wird sie von der zuständigen Gemeinderätin (Ressort Gesellschaft).
Ein KMU im Gesundheitswesen steht vor vielfältigen Herausforderungen: demographischer Wandel, medizinischer Fortschritt, Fachkräftemangel, politische Anforderungen usw. All dies erfordert Flexibilität und rasches und effizientes Handeln. Nicht nur, aber auch angesichts der jüngsten Vergangenheit mit den Diskussionen über die Verlegung der Dementenwohngruppe ins Kleeblatt hat sich uns die Frage gestellt, ob die BAPF als Laiengremium sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozial- und gesundheitspolitischer Hinsicht über genügend fachliche Ressourcen verfügt, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden. Haben die Heimleiterin, die Mitarbeitenden und auch die Bewohnerinnen und Bewohner nicht Anrecht auf eine professionelle strategische Führung? Wir finden: Doch!
Diverse Gemeinden haben ihre Alters- und Pflegeinstitutionen schon professionalisiert. So wurden z. B. in Rafz, Männedorf oder Adliswil die Alterszentren in gemeinnützige Aktiengesellschaften umgewandelt, die zu 100% im Besitz der Gemeinde sind. Bei der Abklärung über die optimale Betriebsform hatten Alternativen wie eine Stiftung oder eine öffentlich-rechtliche Anstalt gegenüber der gemeinnützigen AG jeweils klar das Nachsehen. Patrick Scherr und Klaus Vogel (Vizepräsident und Präsident der GLP Eglisau) haben am 16. September 2024 bei der Gemeinde Eglisau eine Einzelinitiative eingereicht, um diesen Schritt auch in Eglisau zu prüfen.
Die gemeinnützige AG wird von einem Verwaltungsrat geführt, der idealerweise aus Personen mit einem fachlich passenden Hintergrund zusammengesetzt ist (z. B. Finanzen, Kommunikation, Pflege, Hotellerie) und durch die zuständige Gemeinderätin ergänzt wird. Die Gemeinde als Alleinaktionärin hat weiterhin das Sagen über die Ausrichtung und Strategie des AZW; durch den eigenständigen und professionellen Verwaltungsrat werden die Strukturen aber moderner und flexibler. Alle Gewinne der AG müssen zwingend für gemeinnützige Zwecke – sinnvollerweise für das AZW – eingesetzt werden. Die Verträge für die Bewohner und das Personal können so ausgestaltet werden, dass sich keine Änderungen ergeben – im Gegenteil: das AZW soll als beliebter Wohnort und Arbeitgeber gestärkt werden. Gleichzeitig werden durch die Ausgliederung sowohl der Gemeinderat als auch die Gemeindeverwaltung zeitlich und personell nachhaltig entlastet.
Am 03.02.2025 erschien auf züriunterland24 ein Interview von Marc Jäggi mit den Initianten Patrick Scherr und Klaus Vogel:
Argumentarium zum Download
Hier kann unser Argumentarium zur Ausgliederung und Umwandlung des AZW heruntergeladen werden: